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Eigenbescheinigung über einen negativen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest

Schulen dürfen seit kurzem auch negative Coronatests bescheinigen, wie sie zur Vorlage im Einzelhandel, der Gastronomie, aber auch für den Vereinssport etc. benötigt werden. Zunächst waren Grundschulen, an denen die Tests im häuslichen Umfeld stattfinden davon ausgeschlossen. Nun dürfen wir diese auch ausstellen.

 

Falls Sie eine Bescheinigung benötigen, wird diese montags und donnerstags von Frau Boßert im Sekretariat unterschrieben.

 

Geben Sie Ihrem Kind das unten stehende Dokument vollständig ausgefüllt mit.  Unterschrift und Stempel am Ende des Dokuments wird dann von Frau Boßert erledigt.

 

 

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Veröffentlichung

Mo, 14. Juni 2021

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