Einschulung
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Einschulung.
Schulpflicht
Wer bis zum Stichtag geboren wurde, wird schulpflichtig und muss an der Grundschule angemeldet werden oder alternativ einen Antrag auf Zurückstellung (s.u.) stellen.
Stichtag im SJ 2024/25 ist der 30. Juni 2018
Die Kann-Kind-Regelung
Kinder, die im Zeitraum des Korridors geboren sind, können an der Schule angemeldet werden. Dadurch wird die Schulpflicht des Kindes ausgelöst. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach einem persönlichen Gespräch sowie ggf. weiteren Maßnahmen.
Einschulungskorridor im SJ 2024/25: 01. Juli 2018 bis 30. Juni 2019
Antrag auf vorzeitige Aufnahme
Auch Eltern noch jüngerer Kinder können einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach einem persönlichen Gespräch sowie ggf. weiteren Maßnahmen.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Sofern Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart mitzubringen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung nach einem persönlichen Gespräch sowie ggf. weiteren Maßnahmen.
Privatschule gewünscht?
Sofern Ihr Kind eine Privatschule besuchen soll, müssen Sie es zuerst bei uns als zuständige staatliche Schule anmelden. Erst im Anschluss können wir das Kind an die Privatschule überweisen.
Termine zur Einschulung
Info-Elternabend Klasse 1: | Dienstag, 10.09.2024 um 19.00 Uhr |
Einschulungsfeier: | Donnerstag, 12.09.2024 um 14.30 Uhr (Festhalle) |
Einschulungsgottesdienst: | Freitag, 20.09.2024 um 8.30 Uhr |
Schulfotograf: | Mittwoch, 25.09.2024 |
Weitere Informationen zur Einschulung
Elterninfo Grundschulförderklasse
Flyer Elterninformation für Einschulungskinder
Weitere Informationen zum Schulanfang stehen Ihnen auf der Seite des Kultusministeriums zur Verfügung:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/Schulanfang